22.03.2022

Corona-Schutzverordnung – gültig ab 19.03.2022

Ab 19.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 02.04.2022.

Folgende Regelungen gelten zusammengefasst im Sportbereich:

  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
  • Zuschauer: grundsätzlich 3G
  • Bis 1000 Personen: (drinnen)
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
  • Bis 1000 Personen: (draußen)
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Keine Maskenpflicht
  • Über 1000 Personen (drinnen):
    • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
    • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
  • Über 1000 Personen (draußen):
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
    • Keine Maskenpflicht!

02.03.2022

AUF INS FRÜHJAHR:  Neue Sportangebote, neuer Freihantelbereich und erweiterter Gerätepark!

Nach Abschluss der Bauarbeiten erweitert der BSV sein Sportangebot! Das Studio im Haus der Gesundheit bietet jetzt einen erweiterten Gerätepark und einen neuen Freihantelbereich.

In Kürze startet zudem:

- Zumba:

- ab 04.04.22 jeden Montagabend von 19.30 – 20.30 Uhr
- Bei Bedarf wird auch  ein Zumba-Kurs am Donnerstagmorgen angeboten.

- Herzsport (Reha-Sport auf ärztliche Verordnung):

- ab 27.04.22 jeden Mittwoch:  1. Gruppe 17.00 – 18.00 Uhr und
                      jeden Mittwoch:  2. Gruppe 18.00 – 19.00 Uhr

- Yoga:

- ab 21.03.22 Kurs 1 montags von 09.00 – 10.00 Uhr (10 Stunden)
                      Kurs 2 montags von 18.15 – 19.15 Uhr (10 Stunden)
- ab 23.03.22 Kurs 3 mittwochs von 09.00 – 10.00 Uhr (10 Stunden).

Der neue, helle Kursraum mit Fußbodenheizung bietet vielen Kursteilnehmern Platz.

Ihr findet uns:
Auf dem Lohesch 47  in 49545 Tecklenburg-Leeden.
Über Anfragen, Reservierungen und Anmeldungen freut sich das BSV Team unter  Tel. 05481-3053487.

11.02.2022

Corona Aktuell ab 09.02.2022

Seit 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

-        Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).

-        Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte nicht von den Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW vom 08.02.22 ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir eine aktualisierte Übersicht beigefügt. Siehe Folgepost!

11.02.2022

11.02.2022

Wann entfällt in Sportvereinen bei „2Gplus“ die zusätzliche Testpflicht?

bzw. wann gilt eine Person als geboostert? (Stand 09.02.2022)

1. 3 x geimpft auch in jeglicher Kombination mit Vakzin vonJohnson & Johnson

2. 1 x geimpft und genesen in beliebiger Reihenfolge

3. 2 x geimpft – genesen in beliebiger Reihenfolge

4. 2 x geimpft ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90.Tag nach der Impfung

5. genesen ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests

Quelle: www.rki.de; Stand: 03.02.2022

Wann besteht weiter eine zusätzliche Testpflicht?

6. 2 x geimpft wenn 2. Impfung weniger als 15 Tage oder länger als 90 Tage zurückliegt

Bürgertest oder beaufsichtigterSelbsttest für jede Teilnahme

7. 1 x geimpft und nicht genesen Kein Zutritt!

Zugang im Wettkampfsport mit PCR-Test erlaubt

8. Ungeimpft und nicht genesen bzw. Genesung liegt weniger als 29 Tage oder länger als 90 Tage zurück

Kein Zutritt!

Zugang als Berufssportler*in

mit PCR-Test erlaubt

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!

(Altersnachweis erforderlich)

12.01.2022

CORONA-Schutzverordnung - gültig ab 13.01.2022 bis 09.02.2022

ab Donnerstag 13.01.2022 Erleichterung für geboosterte Sportler

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb


Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
  • 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.
  • Weiterhin wird neben der Boosterimpfung ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

 

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
  • 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.

 

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
  • Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

 

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer

  • Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
  • Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
  • Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
  • Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
  • Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

 

Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage.

Quelle: LSB NRW

Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/aktuelle-coronaschutzverordnung-positive-nachrichten-fuer-den-sport

27.12.2021

CORONA-Schutzverordnung - gültig ab 28.12.2021 bis 12.01.2022

Ab 28. Dezember 2021 Sport drinnen mit 2G+

Beim Sport in Innenräumen müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Stand 17.12.2021

Regelung in den Weihnachtsferien

Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.

Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

22.12.2021

Öffnungszeiten Aktiv & Fit Studio und Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

das Aktiv & Fit Studio ist zwischen den Feiertagen zu den gewohnten Zeiten ganz normal geöffnet.
An folgenden Tagen ist das Studio jedoch geschlossen:

- Freitag 24.12.2021
- Samstag 25.12.2021
- Sonntag 26.12.2021
- Freitag 31.12.2021
- Samstag 01.01.2022

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 geschlossen.

Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2022!

Euer Aktiv & Fit Team

17.12.2021

Mitteilung/Impfaufruf der IG Leeden

Liebe Mitglieder der IG Leeden, liebe Leedener,

kurz vor Weihnachten möchte ich gern noch einige Informationen an Euch weitergeben:

Letzter weihnachtlicher Feierabend-Markt am 21.12.21

Am kommenden Dienstag findet der letzte weihnachtliche Feierabend-Markt diese Jahres auf dem Stiftshofgelände statt. Die Bewirtung am Getränke- und Imbiss-Stand wird der Schützenverein Loose übernehmen, für die musikalische Unterhaltung sorgt der Musikverein Einhorn Leeden.

Die gute Besucherfrequenz der letzten Wochen hat uns gezeigt, dass wir mit diesem Konzept der weihnachtlichen Ergänzung des Feierabend-Marktes genau richtig liegen. Von vielen Seiten gab es anerkennende und lobende Worte, wie wir in Leeden corona-gerecht doch eine weihnachtliche Stimmung für die Leedener und die auswärtigen Besucher schaffen konnten. Nutzt also gern noch die Möglichkeit am kommenden Dienstag, unsere Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek hat auch Ihr Kommen zugesagt.

Wichtiger Hinweis:

Auch "zwischen den Jahren" - am 28.12.21 - wird es einen ganz normalen Feierabend-Markt geben - dann ohne die 2-G-Zugangsbeschränkung. Am kleinen Grillstand wird dann die IG Leeden für leckere Bratwürstchen und Getränke sorgen.

 Am 21.12.21 letzte Booster-Impfung in diesem Jahr

Letztmalig in diesem Jahr bietet die IG Leeden am kommenden Dienstag in Zusammenarbeit mit der Praxis Leeden ein "Freies Impfen" gegen Covid-19 - diesmal vorrangig mit BioNTech, später auch mit Moderna - während des Feierabend-Marktes zur Auffrischungs- oder Zweitimpfung an. Die Impfaktion startet um 15.30 Uhr und geht voraussichtlich bis 19.00 Uhr.

Gemäß Stiko sind für die Auffrischungs-Impfung alle Personen ab 18 Jahren zugangsberechtigt, die ihre vollständige Impfung vor mindestens 4 Monaten erhalten haben.

Gebt diese Nachricht gern auch im Freundes- und Bekanntenkreis weiter. Auswärtige Impfwillige werden gebeten, die Parkplätze der Gaststätten Schwermann und Antrup sowie den Wanderparkplatz am Hermannsweg zu nutzen, da auf dem Dorfplatz nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen.

Corona-Teststation leider geschlossen

 Firma Szekular hat die auf dem Parkplatz der Stiftschänke Schwermann aufgestellte Teststation leider schon nach 1 Woche geschlossen, da die Nachfrage zu gering und damit kein wirtschaftlicher Betrieb möglich war.

Es ist sicher so, dass die Impfquote in Leeden wohl sehr hoch ist und wir hier - anders als in Niedersachsen - in der Gastronomie keine 2-G-plus Regelung haben. Insofern ist der Testbedarf in Leeden wohl aktuell ziemlich gering. Wer dennoch einen Test benötigt, muss sich dann auch den Weg nach Lengerich oder Tecklenburg machen.

09.12.2021

Liebe Mitglieder, hier die aktuellen Regelungen zu Corona soweit sie den Sport bei uns betreffen:

Corona-Schutzverordnung – gültig ab 04.12.2021

Seit 04.12.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die bis zum 21.12.2021 gültig ist.

Für den Sport sind die folgenden Angaben bedeutsam:

Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert

Grundsätzlich bringt die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis.

Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben,  gilt für den Liga und Wettkampfbetrieb weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!

Zuschauerbegrenzung

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern

  • darf die Auslastung der Sportanlage bei höchstens 50% der gesamten regulären Höchstkapazität liegen oder
  • darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 30% der über 1000 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen,
  • insgesamt sind aber maximal nur erlaubt: drinnen 5.000 Zuschauer, draußen 15.000 Zuschauer, wobei Stehplätze nicht besetzt werden dürfen.

Kontrollen

Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung kontrolliert und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.

Aus der CoronaSchVO vom 27.11.2021 ergaben sich die folgenden Punkte:

Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G

Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:

  • Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
  • Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf (keine offiziellen Wettkämpfe).

Ausnahmen (hier gilt 3G)

Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:

  1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.
  2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
  3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen  während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen

Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g. Regeln kontrolliert werden.

Sitzungen und Versammlungen mit 3G

Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.

30.11.2021

Booster Impfungen gegen COVID-19  demnächst auch in Ledde
Die IG Ledde, DRK, Feuerwehr, Berg-Apotheke und KSK Steinfurt rufen auch BSV Mitglieder zur Boosterimpfung auf

Auch in Ledde wird es demnächst die Möglichkeit zu einer Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 geben. Die Interessengemeinschaft wird mit Unterstützung des DRK, der Feuerwehr, der Berg-Apotheke und der Kreissparkasse Steinfurt am Samstag, den 11. Dezember in der Grundschule in der Zeit von 9-16 Uhr unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Gerhard Fliedner sog. Booster Impfungen anbieten. 

Um die Besucherschlangen nicht zu lang werden zu lassen und den Infektionsschutz zu gewährleisten, werden-  analog der Impfaktion in Leeden - den Impfwilligen bestimmte Zeitfenster zugeordnet. Der Vormittag ist den örtlichen Vereinen/Gruppen und deren Familienangehörigen zugedacht.

9-10 Uhr: Schützenverein/Frauenhilfe/Trägerverein DGH

10-11 Uhr: Landwirtschaftl. Ortsverein/Landfrauen

11-12 Uhr: Chor Gegenwind/Posaunenchor/BSV Westfalia Ledde

12-13 Uhr: Heimatverein/IG-Ledde/DRK Ortsverein

14-16 Uhr: Ledder Bürger und deren Angehörigen, die keinem Verein angehören

Geimpft werden Erwachsene die bis Juli 2021 einschließlich ihre Zweitimpfung erhalten haben. 18- bis  30-Jährige erhalten den m-RNA Impfstoff von Pfizer Biontech, alle anderen den von Moderna, solange der Vorrat reicht.