Die Übungsstunden für Rehabilitationssport können über Verordnung des Arztes mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Mit der Verordnung gibt es keine Verpflichtung Mitglied im Verein zu werden. Anerkannte Erkrankungen sind u.a. Asthma bronchiale, chronische Herzerkrankungen, Zustand nach Schlaganfall, Diabetes mellitus, chronische Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates, Osteoporose.
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