Die Tennisabteilung des BSV Leeden/Ledde lädt nach zwei Jahren Coronapause zum traditionellen Familientag „Unser Dorf spielt Tennis“ ein.
In Leeden können Tennisinteressierte am Sonntag, 29. Mai, ab 12 Uhr die verschiedenen Facetten des Tennissports mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben.
Der BSV zeigt auf seiner Anlage, warum das Spiel Spaß macht und präsentiert den Besuchern der Vereinsanlage am Habichtswald 4 ein ebenso umfangreiches wie attraktives Tennis-Programm zum Zuschauen und Mitmachen.
An diesem Aktionstag dreht sich alles um den Spaß mit der gelben Filzkugel. Tennisinteressierten können die Faszination des weißen Sports kennenlernen und den Tennissport mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben.
Alle potenziellen neuen Mitglieder haben Gelegenheit, im Rahmen von Probespielen erste Erfahrungen im Umgang mit Ball und Schläger zu sammeln und diese anschließend bei einem Probetraining zu vertiefen.
Das Trainer- und Abteilungsleiterteam Birgit und Manfred Kortz informiert über die Vereinsangebote für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Wie immer steht der Spaß bei „Unser Dorf spielt Tennis“ im Vordergrund. Jeder – egal ob Mitglied oder nicht, ist auf der Tennisanlage am Habichtswald willkommen. Mit spannenden Spielen
ist sowohl für Tennisspieler und auch für Tennisneulinge der sportliche Spaßfaktor garantiert.
Dank Grillspezialitäten, Kaffee und Kuchen sowie gekühlten Getränken ist auch für das leibliche Wohl an diesem Tag bestens gesorgt.
Ab 19.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 02.04.2022.
Folgende Regelungen gelten zusammengefasst im Sportbereich:
05.03.2022
02.03.2022
Nach Abschluss der Bauarbeiten erweitert der BSV sein Sportangebot! Das Studio im Haus der Gesundheit bietet jetzt einen erweiterten Gerätepark und einen neuen Freihantelbereich.
In Kürze startet zudem:
- ab 04.04.22 jeden Montagabend von 19.30 – 20.30 Uhr
- Bei Bedarf wird auch ein Zumba-Kurs am
Donnerstagmorgen angeboten.
- ab 27.04.22 jeden Mittwoch: 1. Gruppe 17.00 – 18.00 Uhr und
jeden Mittwoch: 2. Gruppe 18.00 – 19.00 Uhr
- ab 21.03.22 Kurs 1 montags von 09.00 – 10.00 Uhr (10
Stunden)
Kurs 2 montags von 18.15 – 19.15 Uhr (10 Stunden)
- ab 23.03.22 Kurs 3 mittwochs von 09.00 –
10.00 Uhr (10 Stunden).
Der neue, helle Kursraum mit Fußbodenheizung bietet vielen Kursteilnehmern Platz.
Ihr findet
uns:
Auf dem Lohesch 47 in 49545 Tecklenburg-Leeden.
Über
Anfragen, Reservierungen und Anmeldungen freut sich das BSV Team unter Tel. 05481-3053487.
12.02.2022
11.02.2022
Seit 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Bitte nicht von den Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW vom 08.02.22 ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir eine aktualisierte Übersicht beigefügt. Siehe Folgepost!
11.02.2022
1. 3 x geimpft auch in jeglicher Kombination mit Vakzin vonJohnson & Johnson
2. 1 x geimpft und genesen in beliebiger Reihenfolge
3. 2 x geimpft – genesen in beliebiger Reihenfolge
4. 2 x geimpft ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90.Tag nach der Impfung
5. genesen ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Quelle: www.rki.de; Stand: 03.02.2022
6. 2 x geimpft wenn 2. Impfung weniger als 15 Tage oder länger als 90 Tage zurückliegt
Bürgertest oder beaufsichtigterSelbsttest für jede Teilnahme
7. 1 x geimpft und nicht genesen Kein Zutritt!
Zugang im Wettkampfsport mit PCR-Test erlaubt
8. Ungeimpft und nicht genesen bzw. Genesung liegt weniger als 29 Tage oder länger als 90 Tage zurück
Kein Zutritt!
Zugang als Berufssportler*in
mit PCR-Test erlaubt
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!
(Altersnachweis erforderlich)
12.01.2022
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
Im Einzelnen:
1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
2. Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.
Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
4. Zuschauer
Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage.
27.12.2021
Beim Sport in Innenräumen müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.
Stand 17.12.2021
Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.
Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.